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Häufig gestellte Fragen zum Aufenthalt im amIDon.
Haben Sie auch noch etwas auf dem Herzen?  Dann fragen Sie uns, wir freuen uns über Ihr Interesse!

Mit welchen Essstörungen kann man aufgenommen werden?

Im amIDon können Sie mit den Diagnosen Anorexia nervosa, Bulimia nervosa, Binge Eating aufgenommen werden.

Wie ist die Essstruktur? Darf ich selbst bestimmen, was ich esse?

In Absprache mit unseren Ernährungsfachkräften gestalten Sie Ihren individuellen Kostplan. Mit Blick auf eine ausreichende Versorgung bezogen auf Kalorien, Fette, Vitamine, Eiweiße, etc. nehmen Sie am gemeinsamen Prozess teil, was die Lebensmittelauswahl und Mahlzeitengestaltung angeht.

Welche Art von Therapie wird angeboten?

Im amIDon nehmen Sie sowohl einzel- als auch gruppentherapeutische Angebote wahr.

Habe ich freie TherapeutInnenwahl?

Um im eigenen Entwicklungsprozess die bestmögliche therapeutische Unterstützung für sich zu finden, haben Sie im amIDon freie TherapeutInnenwahl bei Ihrer pädagogischen und psychologischen Einzeltherapie.

Darf ich Besuch empfangen?

In Absprache mit Ihren TherapeutInnen und unter Einhaltung der aktuellen Covid-Bestimmungen dürfen Sie Besuch in der Einrichtung empfangen.

Darf ich selbst entscheiden, mit wem ich mir eine WG teilen werde - darf ich innerhalb der Einrichtung umziehen?

Bei der Aufnahme im amIDon wird Ihnen zunächst eine WG zugewiesen. In Absprache mit Ihren TherapeutInnen dürfen Sie innerhalb der Einrichtung umziehen, sofern sich freie Plätze in Ihrer gewünschten WG-Konstellation ergeben.

Darf ich light Produkte zu mir nehmen?

Unser Konzept der Esspsychotherapie basiert auf ernährungsphysiologischen Forschungsergebnissen, daher sind im amIDon keine Light-Produkte erlaubt.

Kann ich in der Einrichtung vegan leben?

In Absprache mit unseren Ernährungsfachkräften können Sie aktuell den größten Teil Ihrer Mahlzeiten vegan gestalten. Eine ausreichende Versorgung mit Vitaminen, Mineralstoffen, etc. muss stets gewährleistet sein.

Geplant ist, dass unsere Küche zukünftig täglich ein veganes Gericht im Wochenplan anbietet, so dass auch vegan lebende Personen aufgenommen werden können.

Darf ich mich alleine wiegen?

Zunächst werden Sie grundsätzlich vom Personal  amIDons gewogen. Wenn der Weg in die Verselbständigung geht, wird das alleinige Wiegen erprobt.

An wen kann ich mich wenden, wenn es mir nachts nicht gut geht?

In der Jugendhilfe gibt es eine Nachtbereitschaft vor Ort, die in Krisensituationen ansprechbar ist.

In der Eingliederungshilfe gibt es keine Nachtbereitschaft, aber Sie können sich bei Krisen an die Nachtbereitschaften der Jugendhilfe wenden.

Eine Rufbereitschaft kann bei Bedarf zusätzlich unterstützen.

Was passiert bei einem Rückfall - erneute Symptomatik?

Mittels Verhaltensanalysen werden Auslöser und Gründe für Rückfälle und das zurückgreifen auf Symptomatik gemeinsam mit Ihren TherapeutInnen angeschaut. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen Ihnen eine Unterstützung bei der langfristigen Aufgabe von Symptomatik sein. Es werden individuelle Absprachen getroffen, um weitere Rückfälle/Symptomatik zu vermeiden.

Kann ich meine schulische Laufbahn, mein Studium oder meine Ausbildung weiter ausüben?

Ein wichtiger Baustein unseres Konzeptes ist es, einer Alltagsanforderung nachzugehen.

Sofern es die Distanz zum amIDon in Uelzen zulässt, können Sie ihre bisherige Alltagsanforderung in Absprache mit Ihren TherapeutInnen fortführen. Alternativ unterstützen wir Sie gerne dabei, eine geeignete Alltagsanforderung vor Ort zu finden.

Darf ich Sport machen?

In Absprache mit unseren Ernährungsfachkräften und Ihren TherapeutInnen ist die Aufnahme einer sportlichen Aktivität mit stabilem Normalgewicht möglich.

Welche Kostenregularien/Budgets gibt es?

In der Jugendhilfe übernimmt Ihr zuständiger Kostenträger (in der Regel die Jugendhilfe am Heimatort) einen pauschalen Kostensatz für die Unterbringung in unserer Einrichtung. Daraus beziehen Sie gesetzlich geregelte Budgets für Lebensmittel, Hygiene, Haushalt, Bekleidung und ein Taschengeld.

In der Eingliederungshilfe gibt es eine Kostentrennung von Fachleistungen und sogenannte existenzsichernde Leistungen.

Die Kosten der Fachleistungen übernimmt die Eingliederungshilfe am Heimatort.

Bei den Kosten für die existenzsichernden Leistungen wie Miete, Energiekosten, Lebensmittel usw. kommt es darauf an, in welcher finanziellen Situation Sie sind. Diese werden einkommensabhängig i.d.R. ganz oder teilweise übernommen. Wir unterstützen Sie gerne vor Einzug bei den entsprechenden Anträgen.

Auch hier gibt es Budgets für Lebensmittel und Gemeinschaftsverpflegung.