0581 971 240 info@amidon-uelzen.de

DER WEG ZUR AUFNAHME

 

Bei einem Aufnahmewunsch nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf.
Wir vereinbaren mit Ihnen einen ausführlichen Gesprächstermin,
um sich gegenseitig kennenzulernen und alle offenen Fragen zu beantworten.

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AUFNAHME
im amIDon

Bei uns erwartet Sie vom ersten Tag an eine Atmosphäre der Wertschätzung Ihrer individuellen Person und eine auf Sie abgestimmte Unterstützung im Rahmen des Hilfeplans. Mit den Ernährungsfachkräften wird ein individueller Ernährungsplan erarbeitet und abgestimmt, ob Sie zunächst im Therapeutischen Esszentrum (TEZ) eine zusätzliche Unterstützung benötigen.
Wenn wir Sie im amIDon aufnehmen, dann erfolgt:

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VOR DER AUFNAHME

 

Unterstützung bei Antragsstellung

Prüfung der Kostenübernahme

Absprache der Rahmenbedingungen im amIDon

Kontaktaufnahme bei Bedarf mit Ihrem behandelnden Arzt  bzw.  Ihrer Klinik zur Anforderung der Unterlagen (Diagnosen) Ihrer Untersuchungsergebnisse.

Terminierung der Aufnahme

Kontaktaufnahme durch Betreuungskräfte

AM TAG DER AUFNAHME

 

Vorstellung der BezugstherapeutInnen und Ernährungsfachkräfte

Kennenlernen der WG

Aushändigung der Einzugsmappe

Organisatorische Aufklärung der Verwaltung über Budgets und  Taschengelder

Allgemeine Abläufe im amIDon

Impfpass und falls vorhanden Allergiepass

eine Liste der Medikamente, die Sie aktuell einnehmen

AUFNAHMEKRITERIEN

Für die Aufnahme in amIDon I muss in der Regel ein Antrag auf Jugendhilfe beim zuständigen Jugendamt gestellt werden,
für amIDon II ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim Sozialamt sowie ein Antrag auf „Wohnen in einer besonderen Wohnform“ für die existenzsichernden Leistungen.

amIDon I :   Aufnahmealter zwischen 15 und 26 Jahren

amIDon II :   Aufnahmealter ab 21 Jahren

Aufnahmegewicht BMI ≥ 17,5
(oder ≥ 10. BMI-PZ ab Vollendung des 15.LJ)

Zumindest auf dem Weg zur anhaltenden Symptomabstinenz – von    bulimischem, selbstverletzendem und anderweitig destruktivem  Verhalten

Kein aktueller Suchtmittelkonsum/-missbrauch (Drogen/Alkohol)

Keine floriden psychiatrischen Begleiterkrankungen im engeren Sinne  (z.B. akute Psychosen)

Fähigkeit und Bereitschaft zur therapeutischen Zusammenarbeit und  jederzeitigen Kontaktaufnahme bei Symptomdruck

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Finanzierung

Um die Kostenübernahme und das Einverständnis des Jugendamtes oder des Sozialamtes zu klären, ist eine frühzeitige Einbeziehung des für Sie zuständigen Kostenträgers wichtig. Bewilligt das zuständige Amt die beantragte Hilfe, so geschieht dieses im Rahmen einer sogenannten Hilfeplanung. Hier entwickeln alle Beteiligten (Jugendliche, Eltern, die Einrichtung, TherapeutIn, Kostenträger,…) gemeinsame Ziele, anhand derer später auch gemeinsam überprüft werden kann, ob die Hilfe geeignet ist und erfolgreich verläuft.

Eine Finanzierung durch Eigenmittel ist grundsätzlich immer möglich.

Bei Fragen zur Finanzierung und Beantragung stehen unsere Einrichtungsleitungen Ihnen gerne zur Verfügung und nehmen sich Zeit für eine detaillierte Beratung.