DER WEG ZUR AUFNAHME
Bei einem Aufnahmewunsch nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu uns auf.
Wir vereinbaren mit Ihnen einen ausführlichen Gesprächstermin,
um sich gegenseitig kennenzulernen und alle offenen Fragen zu beantworten.
AUFNAHME
… im amIDon
Bei uns erwartet Sie vom ersten Tag an eine Atmosphäre der Wertschätzung Ihrer individuellen Person und eine auf Sie abgestimmte Unterstützung im Rahmen des Hilfeplans. Mit den Ernährungsfachkräften wird ein individueller Ernährungsplan erarbeitet und abgestimmt, ob Sie zunächst im Therapeutischen Esszentrum (TEZ) eine zusätzliche Unterstützung benötigen.
Wenn wir Sie im amIDon aufnehmen, dann erfolgt:
VOR DER AUFNAHME
Unterstützung bei Antragsstellung
Prüfung der Kostenübernahme
Absprache der Rahmenbedingungen im amIDon
Kontaktaufnahme bei Bedarf mit Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer Klinik zur Anforderung der Unterlagen (Diagnosen) Ihrer Untersuchungsergebnisse.
Terminierung der Aufnahme
Kontaktaufnahme durch Betreuungskräfte
AM TAG DER AUFNAHME
Vorstellung der BezugstherapeutInnen und Ernährungsfachkräfte
Kennenlernen der WG
Aushändigung der Einzugsmappe
Organisatorische Aufklärung der Verwaltung über Budgets und Taschengelder
Allgemeine Abläufe im amIDon
Impfpass und falls vorhanden Allergiepass
eine Liste der Medikamente, die Sie aktuell einnehmen
AUFNAHMEKRITERIEN
Für die Aufnahme in amIDon I muss in der Regel ein Antrag auf Jugendhilfe beim zuständigen Jugendamt gestellt werden,
für amIDon II ein Antrag auf Eingliederungshilfe beim Sozialamt sowie ein Antrag auf „Wohnen in einer besonderen Wohnform“ für die existenzsichernden Leistungen.
amIDon I : Aufnahmealter zwischen 15 und 26 Jahren
amIDon II : Aufnahmealter ab 21 Jahren
Aufnahmegewicht BMI ≥ 17,5
(oder ≥ 10. BMI-PZ ab Vollendung des 15.LJ)
Zumindest auf dem Weg zur anhaltenden Symptomabstinenz – von bulimischem, selbstverletzendem und anderweitig destruktivem Verhalten
Kein aktueller Suchtmittelkonsum/-missbrauch (Drogen/Alkohol)
Keine floriden psychiatrischen Begleiterkrankungen im engeren Sinne (z.B. akute Psychosen)
Fähigkeit und Bereitschaft zur therapeutischen Zusammenarbeit und jederzeitigen Kontaktaufnahme bei Symptomdruck
Finanzierung
Um die Kostenübernahme und das Einverständnis des Jugendamtes oder des Sozialamtes zu klären, ist eine frühzeitige Einbeziehung des für Sie zuständigen Kostenträgers wichtig. Bewilligt das zuständige Amt die beantragte Hilfe, so geschieht dieses im Rahmen einer sogenannten Hilfeplanung. Hier entwickeln alle Beteiligten (Jugendliche, Eltern, die Einrichtung, TherapeutIn, Kostenträger,…) gemeinsame Ziele, anhand derer später auch gemeinsam überprüft werden kann, ob die Hilfe geeignet ist und erfolgreich verläuft.
Eine Finanzierung durch Eigenmittel ist grundsätzlich immer möglich.
Bei Fragen zur Finanzierung und Beantragung stehen unsere Einrichtungsleitungen Ihnen gerne zur Verfügung und nehmen sich Zeit für eine detaillierte Beratung.